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Ausbildungen Kunsttherapie

 

Ausbildung Kunsttherapeut*in mit eidgenössischem Diplom

Für den Abschluss Kunsttherapeut*in mit eidgenössischem Diplom, der Ihnen ermöglicht, in eigener Praxis und einer Institution zu arbeiten, ergänzen Sie Ihre Ausbildung mit der Aufbau-Stufe und folgenden themenzentrierten Seminaren:

  • Medizinische Grundlagen (Modul 1 = 161h) zeitlich frei wählbar während der gesamten Ausbildungsdauer
  • „Lebensprozesse“ (185h)
  • M4.27-30 Anamnese, Diagnostik (90h)
  • Praxisausbildungsteil: interne und externe praktische Arbeit (250h)
  • Berufsrolle (Modul 7 = 80h)
  • Fachgrundlagen 2 (Modul 2 = 120h)
  • Fallstudie (Modul 6 = 30h)
  • Fachrichtungsfremde Selbsterfahrung (M4.24-25 = 30h)
  • Lehrtherapie (20h) und Selbsterfahrung (80h)

Um zur Höheren Fachprüfung HFP zugelassen zu werden, benötigen Sie zusätzlich 20h Supervision, einschlägige Berufserfahrung und eine Diplomarbeit.

Nach Absolvieren der HFP (unabhängig vom Bestehen) gibt es die Möglichkeit, CHF 10 500.- (max. 50% der Seminarkosten) vom Bund als Subvention zurück erstattet zu bekommen.

 

Ausbildung Malatelierleiter*in mit Zertifikat

In der Basis-Stufe (zwei bis drei Jahre) werden Sie die Farbprozesse (135h) und Symbolisierungsprozesse (135h) durchlaufen, ergänzt mit je 50 Stunden „Künstlerische Fähigkeiten“ (Modul 3). Nach diesen zwei Jahren erhalten Sie das Zertifikat Malatelierleiter*in, welches Sie berechtig, ein eigenes Atelier zu leiten und mit gesunden Kindern und Erwachsenen zu arbeiten.

 

 

Anmeldung Beratungsgespräch

Positionierung

Wir bieten als eduQua zertifiziertes und vom Berufsverband OdA artecura anerkanntes Unternehmen eine berufsbegleitende Ausbildung auf der Tertiärstufe (Höhere Berufsbildung) an. Das Begleiten mit kreativen Ausdrucksmitteln kann in viele Tätigkeiten integriert werden oder zur neuen Berufstätigkeit in der eigenen kunsttherapeutischen Praxis oder in einer Institution führen. Der Berufsabschluss Kunsttherapeut*in mit eidgenössischem Diplom ist gesamtschweizerisch durch den Berufsverband OdA artecura und das Staatssekretariat SBFI geregelt.

Voraussetzung

Voraussetzung ist ein Abschluss auf der Tertiärstufe in den Bereichen Pädagogik, Andragogik, Gesundheit, Soziales oder Kunst. Mit einer abgeschlossenen Berufslehre oder Matura ist der Abschluss als Malatelierleiter*in möglich. Der Abschluss in Kunsttherapie ist evtl. mit einem GVB (Gleichwertigkeitsverfahren zum Berufsabschluss) möglich, welches im ersten Drittel von Modul 4 (meist im ersten Ausbildungsjahr) absolviert werden muss. Der Entscheid liegt bei der Ausbildungsleitung. Wir beraten Sie gerne.

Ausserdem muss vor Beginn der Ausbildung ein Einführungsseminar besucht werden. Ist dies nicht möglich, vereinbaren Sie einen Termin für ein Aufnahmegespräch. (kostenpflichtig)

Angebotsformen

Die Ausbildung ist modular aufgebaut und findet berufsbegleitend an Wochenenden oder Mittwochnachmittagen und während einer bis zwei Intensivwochen pro Jahr statt. Die Module können gesamthaft oder einzeln als Weiterbildung besucht werden. Ein Quereinstieg ist möglich, da entsprechende mitgebrachte Bildungsleistungen angerechnet werden. (Mehr dazu im AfL-Reglement)

Anerkennung

Wir bieten alle, für den eidgenössischen Abschluss benötigten Ausbildungsmodule an. Nach erfolgreichem Abschluss der Modulprüfungen gibt es als Übergang bis zur HFP die Möglichkeit zum Erhalt des Branchenzertifikats (für 5 Jahre) mit einer vereinfachten Zulassung beim EMR (Erfahrungsmedizinisches Register, Registrierungsstelle der Krankenkassen). Mit den Modulzertifikaten ist es möglich, an die eidgenössische Prüfung in Kunsttherapie zugelassen zu werden und Subventionen durch den Bund zu erhalten (max. CHF 10`500.- und max 50% der Seminarkosten).

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